Unglaublich: Das Oberlandesgericht in Köln hat einem Mann 700.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem er sich in einer Spielhalle bei einem Salto auf dem Trampolin das Genick brach.
Der heute 42-jährige Familienvater hatte sich 2004 auf dem Trampolin eines Indoor-Spielplatzes das Genick gebrochen. Im Beisein der gesamten Familie und der Geburtstagsgesellschaft bestieg der Mann die Trampolin-Sprunganlage und riskierte nach einigen Aufwärmsprüngen einen Salto. Doch der Sprung misslang gründlich. Statt auf den Beinen landete er auf dem Rücken und brach sich dabei das Genick… heute ist der Mann querschnittsgelähmt.
Der Betreiber der Anlage muss nun sämtliche Schäden des Mannes in Höhe von 70 Prozent tragen. Das Mitverschulden des Mannes wurde mit 30 Prozent bewertet. Grund für das ungewöhnliche Urteil: die Risiken, die bei Saltosprüngen drohten, seien in den Warnhinweisen an der Trampolinanlage verharmlost worden.
Quelle: express.de
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700.000 Euro Schmerzensgeld für missglückten Salto

