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4. März 2009 | Autor: cs

Fahrlässige Tötung: Althaus zu 33.000 Euro Strafe verurteilt

Überraschend schnelles Urteil: Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus ist heute im österreichischen Irdning wegen fahrlässiger Tötung  zu einer Geldstrafe von 33 000 Euro verurteilt worden. Zudem muss er 5000 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der getöteten Beata C. zahlen.

 Althaus hatte am Neujahrstag die 41-jährige Frau auf einer Skipiste durch einen Zusammenstoß tödlich verletzt. Erst am Montag hatte die Staatsanwaltschaft in Österreich Anklage erhoben. Althaus gilt somit auch in Deutschland als vorbestraft, da die verhängte Strafe im deutschen Register eingetragen wird. Zudem taucht die Verurteilung im polizeilichen Führungszeugnis auf. 

Althaus selbst steht zu seiner Tat und dem Urteil: „Ich stehe zu meiner Verantwortung, die sich aus der Rekonstruktion des Unfallhergangs ergibt, auch wenn ich mich an den Skiunfall am Neujahrstag nicht erinnern kann.“ Aufgrund dieser Einsicht fiel die Strafe nach Angaben des Richters milde aus, weil der Angeklagte Einsicht und Reue gezeigt habe.  Da der Verteidiger von Althaus das Urteil akzeptiert hat, ist es rechtskräftig, sofern die Staatsanwaltschaft nicht innerhalb von drei Tagen Berufung einlegt.

Ministerpräsident Althaus muss nun mit dem Urteil und dem Gefühl leben, ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben. Wahrscheinlich ist das die größte Strafe für ihn…

 

Quelle: tagesspiegel.de

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Das war der Artikel "Fahrlässige Tötung: Althaus zu 33.000 Euro Strafe verurteilt", aber die hier sind auch krass:

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