Eine 28-jährige Frau möchte ein Kind von ihrem vor einigen Monaten bei einem Unfall verstorbenen Mann. Dazu versucht die Frau, eine Klinik zur Herausgabe ihrer Eizellen zu zwingen, die ihr verstorbener Mann vor seinem Unfalltod befruchtet hatte, weil sich das Paar zu einer künstlichen Befruchtung entschieden hatte.
Die mit dem Samen injizierten Eizellen waren daraufhin in der Neubrandenburger Klinik tiefgefroren worden. Nachdem das Landesgericht Neubrandenburg der Klinik die Herausgabe der Eizellen mit der Begründung, Ei- und Samenzelle seien durch das Einfrieren noch nicht verschmolzen und die Befruchtung mit Samen eines Toten sei in Deutschland verboten, untersagt hatte, möchte die Witwe beim Oberlandesgericht in Berufung gehen, sobald das Urteil des Landesgerichts vorliege, so ihre Anwältin. So möchte die Frau auch ohne ihren Mann die bereits beschlossene künstliche Befruchtung durchsetzen und so von ihrem verstorbenen Mann schwanger werden.
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