In München steht seit heute ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn vor Gericht, der einem Betrunkenen auf den Gleisen nicht zu Hilfe kam. Der Mann wurde von einem Zug erfasst und verlor beide Füße.Ein Zeuge hatte den Bahnmitarbeiter auf den Betrunkenen aufmerksam gemacht, der sich auf den Gleisen aufhielt. Laut Ermittlungen sagte der Angeklagte dem Zeugen, Betrunkene seien selbst schuld, wenn sie überfahren werden. Kurz darauf stürzte der alkoholisierte Mann und wurde von einem Güterzug erfasst. Dabei wurden ihm beide Füße abgetrennt. Nach Ansicht des Gerichtes in München hätte das Unglück verhindert werden können, wenn der Bahnangestellte rechtzeitig eingeschritten wäre. Er muss sich wegen schwerer Körperverletzung durch unterlassene Hilfeleistung verantworten.
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Unterlassene Hilfeleistung: Mann verliert beide Füsse



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