Stuttgart – Mietkündigungen gibt es jeden Tag zu Hauf, doch was ein Vermieter in Stuttgart tat, ist ein besonders trauriger Fall: er kündigte einer 103 Jahre alten schwerbehinderten und pflegebedürftigen Frau die Wohnung wegen Eigenbedarfs.
Vermieter hat 103 Jahre alten Frau wegen Eigenbedarf gekündigt
In der Wohnung wohnt die 103-jährige Frau seit nunmehr 50 Jahren mit ihrem 65 Jahre alten Sohn, der sie pflegt, so berichtet die Stuttgarter Zeitung. Doch ist so eine Kündigung überhaupt rechtswirksam und durchsetzbar? Ja, meint der Geschäftsführer vom Verein Haus & Grund, Ulrich Wecker. Allerdings könnten das hohe Alter, die Pflegebedürftigkeit und die lange Mietzeit als Sozialgründe schwerer wiegen als der Eigenbedarf und die Kündigung der Wohnung nahezu unmöglich machen. Hier besteht ein gewisser Schutz des Mieters.
Jedenfalls legte der Mieterverein, den der Sohn um Rat ersuchte, Widerspruch gegen die Kündigung ein und beauftragt zudem einen Anwalt.
Bleibt zu hoffen, dass die Sache für die alte Dame gut ausgeht. Einen Umzug würde sie sicherlich nicht überleben.
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Vermieter kündigt einer 103-jährigen Frau

