In Mannheim endete ein Kneipenstreit gänzlich anders, als es die beiden Streithähne geahnt hatten. Die zwei Männer hatten sichtlich einen über den Durst getrunken und gerieten aneinander. Als beide ihren Disput auch handgreiflich im Treppenhaus fortführen wollten, folgte ihnen der Wirt. Selbst ordentlich angetrunken, versuchte der Gastwirt erst verbal zu schlichten, verlegte sich dann aber auf bessere Argumente.
Die beiden Streithähne staunten sicherlich nicht schlecht, als der Wirt plötzlich eine Maschinenpistole zog und beschloss, die beiden zukünftigen Ex-Gäste mit einer Kugelsalve auseinanderzutreiben. Glücklicherweise traf der Waffennarr nur die Wand und versuchte dann, vergeblich wohlgemerkt, über eine Mauer vor der Polizei zu flüchten. Diese fand in seiner Wirtschaft noch diverse andere Schusswaffen und reichlich Munition. Der Wirt muss sich nun nicht nur wegen versuchten Totschlags verantworten, er wird auch erklären müssen, wie eine Maschinenpistole, die immerhin unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, in seinen Besitz kam.
Zumindest dürfte klar sein, in was der Herr sein Trinkgeld investiert hat.
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Wirt vertreibt streitende Gäste mit Maschinenpistole



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